Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1: −
Wie bereits aus den Medien bekannt wurde, hat der Nationrat die kostenlose Impfung für potentiell ansteckungsgefährdete Feuerwehrmitglieder beschlossen.
+
Seit dem Jahr 2017 wird Mitgliedern von freiwilligen Feuerwehren eine kostenlose Hepatitis Impfung gewährt. Die Rechtsgrundlage findet sich im § 188b ASVG in dem es heißt:
   −
Damit als erster Schritt der Bedarf erhoben werden kann, müssen alle Feuerwehrmitglieder, welche potentiell ansteckungsgefährdet sind (= Mitglieder die im Einsatzdienst einem Infektionsrisiko ausgesetzt sind), dem Österreichischen Bundesfeuerwehrverband gemeldet werden. Dieser leitet die Meldungen dann gesammelt an die AUVA weiter.
+
''Den Mitgliedern von freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrverbänden), die vom Österreichischen Bundesfeuerwehrverband der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt als Personen benannt werden und die einem besonderen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, ist als vorbeugende Maßnahme die Impfung gegen Hepatitis A und B zu gewähren.''
    
{| class="wikitable"
 
{| class="wikitable"
402

Bearbeitungen

Navigationsmenü