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* Nach der Umstellung müssen die Geräte entweder fachgerecht entsorgt werden oder sie können verkauft werden (wobei der Markt für analoge Geräte aktuell eher überschaubar ist). Keinesfalls dürfen aber die Geräte mit den einprogrammierten Feuerwehr-Frequenzen einfach weiter gegeben werden! Für diese Frequenzen besteht ein Bescheid der Fernmeldebehörde für die Feuerwehr, die Weitergabe ist verboten! Zudem könnte eine andere Feuerwehr noch nicht ganz auf Digitalfunk umgestellt haben und würde somit beim Einsatz gestört.<br>
 
* Nach der Umstellung müssen die Geräte entweder fachgerecht entsorgt werden oder sie können verkauft werden (wobei der Markt für analoge Geräte aktuell eher überschaubar ist). Keinesfalls dürfen aber die Geräte mit den einprogrammierten Feuerwehr-Frequenzen einfach weiter gegeben werden! Für diese Frequenzen besteht ein Bescheid der Fernmeldebehörde für die Feuerwehr, die Weitergabe ist verboten! Zudem könnte eine andere Feuerwehr noch nicht ganz auf Digitalfunk umgestellt haben und würde somit beim Einsatz gestört.<br>
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Manche Feurwehren haben vielleicht eine Partnerfeuerwehr die sich über analoge Funkgeräte freuen würde. Jedenfalls dürfen die Geräte auch hier keinesfalls mit den programmierten Feuerwehr-Frequenzen einfach weitergegeben werden! Vom LFK wird es nach der Umstellung eine Aktion zur Sammlung der nicht mehr benötigten Geräte geben. Selbstverständlich werden auch wir prüfen, ob es Feuerwehren in anderen Ländern gibt, die diese Geräte weiterhin einsetzen könnten, anderenfalls sorgt das LFK bei den nicht mehr brauchbaren Geräten zumindest für die fachgerechte und gesetzeskonforme  Entsorgung der Geräte.
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* Manche Feurwehren haben vielleicht eine Partnerfeuerwehr die sich über analoge Funkgeräte freuen würde. Jedenfalls dürfen die Geräte auch hier keinesfalls mit den programmierten Feuerwehr-Frequenzen einfach weitergegeben werden! <br>
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* Vom LFK wird es nach der Umstellung eine Aktion zur Sammlung der nicht mehr benötigten Geräte geben. Selbstverständlich werden auch wir prüfen, ob es Feuerwehren in anderen Ländern gibt, die diese Geräte weiterhin einsetzen könnten, anderenfalls sorgt das LFK bei den nicht mehr brauchbaren Geräten zumindest für die fachgerechte und gesetzeskonforme  Entsorgung der Geräte.
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