* Nach der Umstellung müssen die Geräte entweder fachgerecht entsorgt werden oder sie können verkauft werden (wobei der Markt für analoge Geräte aktuell eher überschaubar ist). Keinesfalls dürfen aber die Geräte mit den einprogrammierten Feuerwehr-Frequenzen einfach weiter gegeben werden! Für diese Frequenzen besteht ein Bescheid der Fernmeldebehörde für die Feuerwehr, die Weitergabe ist verboten! Zudem könnte eine andere Feuerwehr noch nicht ganz auf Digitalfunk umgestellt haben und würde somit beim Einsatz gestört.<br> | * Nach der Umstellung müssen die Geräte entweder fachgerecht entsorgt werden oder sie können verkauft werden (wobei der Markt für analoge Geräte aktuell eher überschaubar ist). Keinesfalls dürfen aber die Geräte mit den einprogrammierten Feuerwehr-Frequenzen einfach weiter gegeben werden! Für diese Frequenzen besteht ein Bescheid der Fernmeldebehörde für die Feuerwehr, die Weitergabe ist verboten! Zudem könnte eine andere Feuerwehr noch nicht ganz auf Digitalfunk umgestellt haben und würde somit beim Einsatz gestört.<br> |