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Mit dem Instandhaltungsmodul besteht die Möglichkeit Prüfintervalle für Geräte, Fahrzeuge, Bekleidung und Kommunikationsgeräte zu hinterlegen. Außerdem können auch Reparaturen, einzelne Prüfungen und Ausscheidungsfristen definiert werden.
 
Mit dem Instandhaltungsmodul besteht die Möglichkeit Prüfintervalle für Geräte, Fahrzeuge, Bekleidung und Kommunikationsgeräte zu hinterlegen. Außerdem können auch Reparaturen, einzelne Prüfungen und Ausscheidungsfristen definiert werden.
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Bestimmte Prüfvorlagen werden vom Landes-Feuerwehrverband gepflegt (z.B. Pickerl §57a), wobei weitere Prüfpflichten selbst definiert werden können.
      
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