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! Die Förderung kann für Personen beantragt werden, welche die Ausbildung für den Feuerwehrführerschein in der Feuerwehr absolvieren bzw. für jene, die bereits einen C-Führerschein besitzen (dies ist nur gültig, wenn der C-Führerschein ab November 2020 erlangt wurde!).
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! Die Förderung kann für Personen beantragt werden, welche die Ausbildung für den Feuerwehrführerschein in der Feuerwehr absolvieren bzw. für jene, die bereits einen C-Führerschein besitzen (BITTE BEACHTEN: bestehende C-Lenkberechtigungen werden erst ab Ausstellung November 2020 gefördert!).
 
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