Blaulichtantrag: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 29. Januar 2024, 14:18 Uhr
Ebene(n) | Bezirk, Abschnitt |
Benötigte Rolle | 07b1 – Funktionäre AFK
07a1 – Funktionäre BFK |
Zuletzt aktualisiert | 29.01.2024 |
Allgemeine Information
Dieser Eintrag erläutert die Beantragung der Blaulichtgenehmigung für den Abschnitts-Feuerwehrkommandanten.
Ablauf
- Der Blaulichtantrag wird vom Abschnitts-Feuerwehrkommandanten (oder einem Funktionär) erstellt.
- Nach dem Erstellen wird der Antrag durch den AFK weitergeleitet.
- Es wird seitens des Landes-Feuerwehrkommandos ein Antrag erstellt und an die Verkehrsabteilung des Landes OÖ weitergeleitet.
- Die Rückmeldung der Verkehrsabteilung geht direkt an das Mitglied.
Antrag Blaulicht erstellen
- Im syBOS über Personal → Anträge einsteigen.
- Links oben auf das grüne Plus klicken.
- Kategorie Anträge wählen.
- bei Art des Antrages Blaulichtantrag auswählen
- Person: hier den Abschnitts-Feuerwehrkommandanten für welchen das Blaulicht beantragt werden soll auswählen.
- Mit weiter bestätigen.
- Die Dienststelle auswählen und mit Antrag anlegen weitermachen (Popup Meldung mit OK bestätigen).
- Im nächsten Schritt müssen die Pflichtfelder befüllt werden.
- Kennzeichen: Hier das amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges eingeben.
- Zulassungsschein Upload: Hier einen leserlichen Scan des gesamten Zulassungsscheins hochladen.
Weiterleitung und Abschluss des Antrags
- Ist der Antrag soweit korrekt und vollständig ausgefüllt, muss dieser vom AFK weitergeleitet werden.
- Zum Weiterleiten den grauen Pfeil in der Antragsliste verwenden.
- Nach der Weiterleitung im Dienstweg landet der Antrag bei der zuständigen Stelle im Landes-Feuerwehrkommando OÖ. Dort wird der Antrag zur Genehmigung zum Führen von Blaulicht erstellt und an die Verkehrsabteilung des Landes OÖ weitergeleitet.
- Ist der Antrag soweit korrekt und vollständig ausgefüllt, muss dieser vom AFK weitergeleitet werden.