* Wurde die Auszeichnung verliehen, muss diese durch die verleihende Stelle (meist Bezirks- oder Abschnittskommando) in den Personalstamm des jeweiligen Mitglieds übernommen werden.
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* Die Auszeichnungen werden nach dem Verleihungsdatum vom Landes-Feuerwehrkommando in den Personalstamm übertragen.