Anträge zur DSGVO für BF/BTF/Einsatzberechtigt: Unterschied zwischen den Versionen

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Feuerwehrmitglieder, welche einer Berufsfeuerwehr oder einer Betriebsfeuerwehr angehörig sind bzw. bei einer Freiwilligen Feuerwehr einsatzberechtigt Mitglied sind, ist es empfehlenswert, für diese Mitglieder eine Einwilligungserklärung zur DSGVO auszustellen. Am Besten dafür einen eigenen Antrag auf dieser Dienststelle anlegen und dort die Einwilligungserklärung generieren, unterschreiben lassen und hochladen.
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'''Feuerwehrmitglieder''', welche einer '''Berufsfeuerwehr''' oder einer '''Betriebsfeuerwehr''' angehörig sind bzw. bei einer '''Freiwilligen Feuerwehr einsatzberechtigt Mitglied''' sind, ist es empfehlenswert, für diese Mitglieder eine Einwilligungserklärung zur DSGVO auszustellen. Am Besten dafür einen [[Anträge zur DSGVO - AKTIV/RESERVE/JUGEND|eigenen Antrag]] auf dieser Dienststelle anlegen und dort die Einwilligungserklärung generieren, unterschreiben lassen und hochladen.
  
 
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Version vom 18. September 2019, 09:56 Uhr

Feuerwehrmitglieder, welche einer Berufsfeuerwehr oder einer Betriebsfeuerwehr angehörig sind bzw. bei einer Freiwilligen Feuerwehr einsatzberechtigt Mitglied sind, ist es empfehlenswert, für diese Mitglieder eine Einwilligungserklärung zur DSGVO auszustellen. Am Besten dafür einen eigenen Antrag auf dieser Dienststelle anlegen und dort die Einwilligungserklärung generieren, unterschreiben lassen und hochladen.

Zur Info, das hat den Hintergrund, denn in einenm solchen Fall, ist die weitere Feuerwehr (z.B. Betriebsfeuerwehr) für die Verwaltung der Daten der jeweiligen Person beauftragt bzw. hat Zugriff auf diese.