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Das Anlegen eines neuen Feuerwehrmitgliedes stellt einen wichtigen Teil des täglichen Geschäftes der Feuerwehren dar. Dieser Prozess wurde mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) überarbeitet, um diesen rechtlich korrekt abwickeln zu können.
 
Das Anlegen eines neuen Feuerwehrmitgliedes stellt einen wichtigen Teil des täglichen Geschäftes der Feuerwehren dar. Dieser Prozess wurde mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) überarbeitet, um diesen rechtlich korrekt abwickeln zu können.
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Ist das neu aufzunehmende Mitglied bereits bei einer anderen Feuerwehr und möchte die Mitgliedschaft bei dieser beenden, kann der Übertritt mit dem Personal-Assistent durchgführt werden. Dies funktioniert ebenfalls damit, einem Mitglied den Status "Einsatzberechtigt" zu geben.
    
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