Ist der Ordentliche Anmeldezeitraum abgelaufen bzw. hat man einen Lehrgangsplatz über die Restplatzbörse ergattert, ist eine Abmeldung <strong>NUR</strong> über die Landes-Feuerwehrschule möglich! Sollte eine Person krankheitsbedingt kurz vor dem Lehrgang ausfallen, so ist dies ebenfalls <strong>umgehend</strong> der Landes-Feuerwehrschule zu melden, diese kann hierfür eine ärztliche Bestätigung verlangen. Durch unentschuldigtes Fehlen bei einem kontingentiertem Lehrgang, kann dies zu einer Sperre der Dienststelle für diesen Lehrgang führen bzw. wird das Kontingent dieser ebenfalls um diesen Platz gemindert! | Ist der Ordentliche Anmeldezeitraum abgelaufen bzw. hat man einen Lehrgangsplatz über die Restplatzbörse ergattert, ist eine Abmeldung <strong>NUR</strong> über die Landes-Feuerwehrschule möglich! Sollte eine Person krankheitsbedingt kurz vor dem Lehrgang ausfallen, so ist dies ebenfalls <strong>umgehend</strong> der Landes-Feuerwehrschule zu melden, diese kann hierfür eine ärztliche Bestätigung verlangen. Durch unentschuldigtes Fehlen bei einem kontingentiertem Lehrgang, kann dies zu einer Sperre der Dienststelle für diesen Lehrgang führen bzw. wird das Kontingent dieser ebenfalls um diesen Platz gemindert! |