Ist aus unerfindlichen Gründen z.B. weil man nicht mehr weiß wie die hinterlegte E-Mail-Adresse lautet bzw. man hat keinen Zugriff mehr auf die Adresse, so kann der Bezirksverantwortliche das Passwort der angelegten User zurücksetzen. | Ist aus unerfindlichen Gründen z.B. weil man nicht mehr weiß wie die hinterlegte E-Mail-Adresse lautet bzw. man hat keinen Zugriff mehr auf die Adresse, so kann der Bezirksverantwortliche das Passwort der angelegten User zurücksetzen. |