* ''' 04.12.2020 Aufgrund der Lockerungen der COVID 19 Maßnahmen durch die Bundesregierung können die notwendigen Begehungen der Feuerwehrhäuser durch die Funk-Fachfirmen ab 07.12.2020 wieder gestartet werden. Die Hygieneregeln sind selbstverständlich genau einzuhalten.''' | * ''' 04.12.2020 Aufgrund der Lockerungen der COVID 19 Maßnahmen durch die Bundesregierung können die notwendigen Begehungen der Feuerwehrhäuser durch die Funk-Fachfirmen ab 07.12.2020 wieder gestartet werden. Die Hygieneregeln sind selbstverständlich genau einzuhalten.''' |