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In den Richtlinien des THL und der BDLP geht hervor, dass ein gültiger 16 Stunden Erste-Hilfe-Kurs mit einer begrenzten Absolvierungszeit (kleiner 5 Jahre) Voraussetzung ist.
Es gibt Personen (Feuerwehrmitglieder) aus verschiedenen Berufsgruppen oder Feuerwehrmitglieder mit Zusatzausbildungen, welche eine höhere oder gleichwertige Qualifikation als Absolvent Erste-Hilfe-Kurs zeitbegrenzt oder auch auf Dauer besteht.
Jene definierten Zusatzausbildungen oder aktive Tätigkeiten in festgelegten Berufen sollen in der Feuerwehr-Online-Verwaltung bei den betroffenen Personen hinterlegt werden, damit die Voraussetzungen gleich dem geforderten Erste-Hilfe-Kurs gegeben sind und diese Personen am Bewerb oder Lehrgang teilnehmen dürfen.

== Betroffen davon sind folgende Gleichwertige bzw. Höhere Qualifikationen ==
*Aktiver Rettungssanitäter oder Notfallsanitäter
*Gleichwertige Ausbildung EU-Ausland (Rettungsassistent)
*Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger/schwester
*Pflegefachassistent/Pflegeassistent
*Arzt

Zu beachten ist, dass alle Einträge zeitlich auf 5 Jahre begrenzt sind. (Einzige Ausnaheme ist die Einheit Arzt, welche zeitlich unbegrenzt ist)

== Einheit im Personalstand hinterlegen ==
[[Datei:Sanitätsdienst-_und_Krankenpflegepersonal_Zuordnung_hinzufügen.png|300px|mini|rechts|Einheit im Personalstand hinterlegen]]
Als allererstes muss bei der betroffenen Person im Personalstand die Einheit "Sanitätsdienst- und Krankenpflegepersonal" eingetragen werden.
*Dazu steigen wir über den Hauptreiter <strong>Personal</strong> in die <strong>Personal-Liste</strong> ein und öffnen die Stammdaten-Ansicht der betroffenen Person.
*Unter dem Reiter <strong>Personalstand</strong> muss man auf den Button <strong>Zuordnung hinzufügen</strong> klicken.
*In dem sich öffnenden Fenster die Listenauswahl auf Einheiten beschränken und die betreffende Einheit <strong>"Sanitätsdienst- und Krankenpflegepersonal"</strong> auswählen.
*Wichtig hierbei ist, das die ausgewählte Dienststelle die Feuerwehr ist und kein Abschnitt oder Bezirk.

<strong>Anmerkung:</strong> Eine Eintragung der Einheit "Erste Hilfe" entfällt somit für diese Personengruppen und muss nicht doppelt gewartet werden.
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== Prüfung "Pflichtschulung / Weiterbildung / Ausweis" hinzufügen ==
[[Datei:Sanitätsdienst-_und_Krankenpflegepersonal_Prüfung_eintragen.png|300px|mini|rechts|Prüfung "Pflichtschulung / Weiterbildung / Ausweis" hinzufügen]]
*Wir wechseln in den Hauptreiter <strong>Personal</strong> --> <strong>Überprüfungs-System</strong>.
*In der Liste muss man "Sanitätsdienst- und Krankenpflegepersonal - Ausbildungsnachweis, Ausweis für Gesundheitsberufe" auswählen.
*Nun sollten alle Personen der ausgewählten Dienststelle ersichtlich sein, welche die Einheit eingetragen haben. (Ist dies nicht so auf den "Aktualisieren" Pfeil klicken)
*Im nächsten Schritt klicken wir auf die Person und auf den Button <strong>Prüfung "Pflichtschulung / Weiterbildung / Ausweis" hinzufügen</strong>.
*In dem sich öffnenden Fenster aktualisiert man wenn nötig das <strong>Prüf- / Ausstellungsdatum</strong>, trägt ein ob die <strong>Prüfung bestanden oder nicht bestanden</strong> wurde und wählt in der <strong>Gültig bis</strong> Checkbox 60 Monate aus. (5 Jahre)
*Unter Dokument wird nun der <strong>Ausweis bzw. digitale Ausbildungsnachweis</strong> hochgeladen, den man vom betroffenen Mitglied in eingescannter Form erhalten hat.
*Nach der Eintragung dieser Prüfung erscheint der hochgeladene Ausweis bzw. digitale Ausbildungsnachweis auch unter den Dokumenten in den Personalstammdaten.
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== Weitere Informationen ==
*Der Status der Prüfung wird 90 Tage vor Ablauf der Gültigkeit auf [[Datei:SyBOS Ueberpruefungs System Warnung2.png|20px|top|link=]]Warnung gestellt.
*Bei Lehrgängen (Grundlehrgang) und Bewerben sowie Leistungsprüfungen wird künftig alternativ auf diese Eintragungen zurückgegriffen.
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== FAQ ==
*<strong>F: Wer hat die Berechtigung diese Eintragungen durchzuführen? (Lesend & Schreibend)</strong>
**A: In erster Linie obliegt es dem HAW für FMD des jeweiligen Bezirkes. Im Weiteren können folgende Funktionen diese Eintragungen auch durchführen (OAW FMD, HAW EDV, OAW EDV, Bezirks-Feuerwehrarzt)
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*<strong>F: Wer hat in der eigenen Feuerwehr die Berechtigung diese Eintragungen zu sehen? (Lesend)</strong>
**A: In der eigenen Feuerwehr können nur der Kommandant, dessen Stellvertreter und der Schriftführer diese Eintragungen sehen.
** Weiters jeder in der Feuerwehr mit der Berechtigungsrolle "1a - Überprüfungs-System"
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*<strong>F: Was passiert mit der aktuellen Kategorie "Rettungssanitäter" im Überprüfungs-System?</strong>
**A: Der Zugriff auf diese Kategorie wurde auf lesend umgestellt und wird in naher Zukunft entfernt.
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