Erste Hilfe Alternativausbildung
In den Richtlinien des THL und der BDLP geht hervor, dass ein gültiger 16 Stunden Erste-Hilfe-Kurs mit einer begrenzten Absolvierungszeit (kleiner 5 Jahre) Voraussetzung ist. Es gibt Personen (Feuerwehrmitglieder) aus verschiedenen Berufsgruppen oder Feuerwehrmitglieder mit Zusatzausbildungen, welche eine höhere oder gleichwertige Qualifikation als Absolvent Erste-Hilfe-Kurs zeitbegrenzt oder auch auf Dauer besteht. Jene definierten Zusatzausbildungen oder aktive Tätigkeiten in festgelegten Berufen sollen in der Feuerwehr-Online-Verwaltung bei den betroffenen Personen hinterlegt werden, damit die Voraussetzungen gleich dem geforderten Erste-Hilfe-Kurs gegeben sind und diese Personen am Bewerb oder Lehrgang teilnehmen dürfen.
Betroffen davon sind folgende Gleichwertige bzw. Höhere Qualifikationen
- Aktiver Rettungssanitäter oder Notfallsanitäter
- Gleichwertige Ausbildung EU-Ausland (Rettungsassistent)
- Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger/schwester
- Pflegefachassistent/Pflegeassistent
- Arzt
Zu beachten ist, dass alle Einträge zeitlich auf 5 Jahre begrenzt sind. (Einzige Ausnaheme ist die Einheit Arzt, welche zeitlich unbegrenzt ist)
Einheit im Personalstand hinterlegen
Als allererstes muss bei der betroffenen Person im Personalstand die Einheit "Sanitätsdienst- und Krankenpflegepersonal" eingetragen werden.
- Dazu steigen wir über den Hauptreiter Personal in die Personal-Liste ein und öffnen die Stammdaten-Ansicht der betroffenen Person.
- Unter dem Reiter Personalstand muss man auf den Button Zuordnung hinzufügen klicken.
- In dem sich öffnenden Fenster die Listenauswahl auf Einheiten beschränken und die betreffende Einheit "Sanitätsdienst- und Krankenpflegepersonal" auswählen.
- Wichtig hierbei ist, das die ausgewählte Dienststelle die Feuerwehr ist und kein Abschnitt oder Bezirk.
Anmerkung: Eine Eintragung der Einheit "Erste Hilfe" entfällt somit für diese Personengruppen und muss nicht doppelt gewartet werden.
Prüfung "Pflichtschulung / Weiterbildung / Ausweis" hinzufügen
- Wir wechseln in den Hauptreiter Personal --> Überprüfungs-System.
- In der Liste muss man "Sanitätsdienst- und Krankenpflegepersonal - Ausbildungsnachweis, Ausweis für Gesundheitsberufe" auswählen.
- Nun sollten alle Personen der ausgewählten Dienststelle ersichtlich sein, welche die Einheit eingetragen haben. (Ist dies nicht so auf den "Aktualisieren" Pfeil klicken)
- Im nächsten Schritt klicken wir auf die Person und auf den Button Prüfung "Pflichtschulung / Weiterbildung / Ausweis" hinzufügen.
- In dem sich öffnenden Fenster aktualisiert man wenn nötig das Prüf- / Ausstellungsdatum, trägt ein ob die Prüfung bestanden oder nicht bestanden wurde und wählt in der Gültig bis Checkbox 60 Monate aus. (5 Jahre)
- Unter Dokument wird nun der Ausweis bzw. digitale Ausbildungsnachweis hochgeladen, den man vom betroffenen Mitglied in eingescannter Form erhalten hat.
- Nach der Eintragung dieser Prüfung erscheint der hochgeladene Ausweis bzw. digitale Ausbildungsnachweis auch unter den Dokumenten in den Personalstammdaten.
Weitere Informationen
- Der Status der Prüfung wird 90 Tage vor Ablauf der Gültigkeit auf Warnung gestellt.
- Bei Lehrgängen (Grundlehrgang) und Bewerben sowie Leistungsprüfungen wird künftig alternativ auf diese Eintragungen zurückgegriffen.
FAQ
- F: Wer hat die Berechtigung diese Eintragungen durchzuführen? (Lesend & Schreibend)
- A: In erster Linie obliegt es dem HAW für FMD des jeweiligen Bezirkes. Im Weiteren können folgende Funktionen diese Eintragungen auch durchführen (OAW FMD, HAW EDV, OAW EDV, Bezirks-Feuerwehrarzt)
- F: Wer hat in der eigenen Feuerwehr die Berechtigung diese Eintragungen zu sehen? (Lesend)
- A: In der eigenen Feuerwehr können nur der Kommandant, dessen Stellvertreter und der Schriftführer diese Eintragungen sehen.
- Weiters jeder in der Feuerwehr mit der Berechtigungsrolle "1a - Überprüfungs-System"
- F: Was passiert mit der aktuellen Kategorie "Rettungssanitäter" im Überprüfungs-System?
- A: Der Zugriff auf diese Kategorie wurde auf lesend umgestellt und wird in naher Zukunft entfernt.