Damit als erster Schritt der Bedarf erhoben werden kann, müssen alle Feuerwehrmitglieder, welche potentiell ansteckungsgefährdet sind (= Mitglieder die im Einsatzdienst einem Infektionsrisiko ausgesetzt sind), dem Österreichischen Bundesfeuerwehrverband gemeldet werden. Dieser leitet die Meldungen dann gesammelt an die AUVA weiter. | Damit als erster Schritt der Bedarf erhoben werden kann, müssen alle Feuerwehrmitglieder, welche potentiell ansteckungsgefährdet sind (= Mitglieder die im Einsatzdienst einem Infektionsrisiko ausgesetzt sind), dem Österreichischen Bundesfeuerwehrverband gemeldet werden. Dieser leitet die Meldungen dann gesammelt an die AUVA weiter. |