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Damit als erster Schritt der Bedarf erhoben werden kann, müssen alle Feuerwehrmitglieder, welche potentiell ansteckungsgefährdet sind (= Mitglieder die im Einsatzdienst einem Infektionsrisiko ausgesetzt sind), dem Österreichischen Bundesfeuerwehrverband gemeldet werden. Dieser leitet die Meldungen dann gesammelt an die AUVA weiter.
 
Damit als erster Schritt der Bedarf erhoben werden kann, müssen alle Feuerwehrmitglieder, welche potentiell ansteckungsgefährdet sind (= Mitglieder die im Einsatzdienst einem Infektionsrisiko ausgesetzt sind), dem Österreichischen Bundesfeuerwehrverband gemeldet werden. Dieser leitet die Meldungen dann gesammelt an die AUVA weiter.
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<strong>Da die Anfang des Jahres 2018 eingeführte Methode zum Bestellen des Impfstoffes leider zu diversen Fehlern führte, wurde dieser Prozess auf das Antragswesen umgestellt. Nachfolgend dazu die neue Anleitung.</strong>
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! HINWEIS - Da die Anfang des Jahres 2018 eingeführte Methode zum Bestellen des Impfstoffes leider zu diversen Fehlern führte, wurde dieser Prozess auf das Antragswesen umgestellt. Nachfolgend dazu die neue Anleitung.
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