Das Überprüfungssystem im Überblick
Unter "Personal → Überprüfungssystem" öffnet sich die rechts ersichtliche Ansicht.
Ansicht Prüfungen mehrerer Personen
Folgende Punkte sind erwähnenswert:
- Prüfungsfilter - Mit diesem kann nach verschiedenen Prüfungen gefiltert werden (Erste Hilfe, Atemschutz, etc.)
- Statusfilter - Anzeige eingrenzen auf die Status "gültig", "Warnung" und "nicht gültig"
- Export XLSX - (Die Liste wird wie angezeigt als Excel Dokument exportiert)
- Spalte Status
- Prüfung nicht mehr gültig
- Prüfung läuft demnächst ab
- Prüfung gültig
- Person
- Datum der Gültigkeit
Ansicht Prüfungen einer Person
Klickt man in dieser Liste auf eine Person öffnet sich eine neue Ansicht. In dieser sind die Prüfungen zu der ausgewählten Prüfung ersichtlich sowie ein Button für das hinzufügen einer neuen Prüfung.
Hinzufügen einer Prüfung
Mit dem Button "Prüfung "Erste Hilfe Kurs" hinzufügen" ist es möglich eine neue Prüfung einzupflegen.
In dem sich öffnenden Fenster sind folgende erwähnenswerte Punkte auszufüllen:
- Prüf- / Ausstellungsdatum - Datum der Ausstellung / Kurses
- Prüfer / Aussteller - Person welche die Prüfung durchgeführt hat
- Bestanden
- Gültig bis - Entweder wird das Datum händisch eingegeben oder mithilfe der Dropdown
- Dokument - Eingescanntes Dokument kann hinterlegt werden. (Dieses wird auch in den Stammdaten der Person unter Dokumente hinterlegt)
Wichtig!
Damit eine Person im Überprüfungssystem aufscheint und die Prüfungen eingepflegt werden können, muss die dementsprechende "Einheit" im Personalstand der Person hinterlegt werden. (z.B. Einheit "Atemschutzträger" oder Einheit "Erste-Hilfe Kurs")
Übersicht über alle Personen in Bezug auf eine Prüfung (Erste-Hilfe)
In diesem Screenshot sind alle Prüfungen der Person in Bezug auf den Erste-Hilfe Kurs ersichtlich.
Hinzufügen einer Prüfung
Prüfung über eine Veranstaltung einpflegen
Es ist möglich für mehrere Personen eine Prüfung einzupflegen. Dies kann über eine Veranstaltung durchgeführt werden.
Unter "Leistungen → Veranstaltungen" eine neue Veranstaltung anlegen.
- Fachbereich → Überprüfung (Mannschaft) wählen
- Veranstaltungs-Vorlage auswählen
- Atemschutz-Leistungstest
- Atemschutz-Untersuchung
- Erste Hilfe Kurs
- Jährliche Unterweisung: Atemluft-Kompressor
- Jährliche Unterweisung: Kran
- Jährliche Unterweisung: Stapler
Die Daten der Veranstaltung werden ausgefüllt und unter dem Reiter Mannschaft werden die Teilnehmer eingepflegt, welche an der Prüfung teilnehmen.
In diesem Reiter ist auch der Button "Überprüfungssystem" ersichtlich. Mit diesem kann für alle Teilnehmer, die teilgenommen haben die Prüfung eingetragen werden.
Bei dieser Art der Eintragung kann leider kein Dokument hinterlegt werden. Diese müssen manuell bei den Prüfungen im Prüfungssystem hinterlegt werden.
Erste Hilfe Alternativausbildung
In den Richtlinien des THL und der BDLP geht hervor, dass ein gültiger 16 Stunden Erste-Hilfe-Kurs mit einer begrenzten Absolvierungszeit (kleiner 5 Jahre) Voraussetzung ist. Es gibt Personen (Feuerwehrmitglieder) aus verschiedenen Berufsgruppen oder Feuerwehrmitglieder mit Zusatzausbildungen, welche eine höhere oder gleichwertige Qualifikation als Absolvent Erste-Hilfe-Kurs zeitbegrenzt oder auch auf Dauer besteht. Jene definierten Zusatzausbildungen oder aktive Tätigkeiten in festgelegten Berufen sollen in der Feuerwehr-Online-Verwaltung bei den betroffenen Personen hinterlegt werden, damit die Voraussetzungen gleich dem geforderten Erste-Hilfe-Kurs gegeben sind und diese Personen am Bewerb oder Lehrgang teilnehmen dürfen.
- Die Berechtigung für die Eintragung obliegt dem HAW für FMD des jeweiligen Bezirkes. Im Weiteren können folgende Funktionen diese Eintragungen auch durchführen (OAW FMD, HAW EDV, OAW EDV, Bezirks-Feuerwehrarzt)
- Die Feuerwehren haben nur lesende Rechte!
Betroffene gleichwertige bzw. höhere Qualifikationen
- Aktiver Rettungssanitäter oder Notfallsanitäter
- Gleichwertige Ausbildung EU-Ausland (Rettungsassistent)
- Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger/schwester
- Pflegefachassistent/Pflegeassistent
- Arzt
Zu beachten ist, dass alle Einträge zeitlich auf 5 Jahre begrenzt sind. (Einzige Ausnahme ist die Einheit Arzt, welche zeitlich unbegrenzt ist)