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Ist eine Wahl laut Oö. FWG § 24 binnen 6 Monaten nicht möglich so hat laut Oö. FWG 2015 § 27 eine provisorische Bestellung durch die Oö. Landes-Feuerwehrleitung (auf Antrag des Bezirks-Feuerwehrkommandanten) zu erfolgen. Diese provisorische Bestellung ist bis zum Zustandekommen einer rechtswirksamen Wahl gültig.
 
Ist eine Wahl laut Oö. FWG § 24 binnen 6 Monaten nicht möglich so hat laut Oö. FWG 2015 § 27 eine provisorische Bestellung durch die Oö. Landes-Feuerwehrleitung (auf Antrag des Bezirks-Feuerwehrkommandanten) zu erfolgen. Diese provisorische Bestellung ist bis zum Zustandekommen einer rechtswirksamen Wahl gültig.
 
Eine Wahl ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt durchzuführen!
 
Eine Wahl ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt durchzuführen!
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==Administration im Feuerwehrverwaltungssystem syBOS==
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'''Funktionszurücklegung:'''
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Handelt es sich bei der zurückgelegten Funktion um ein vom Feuerwehrkommandanten bestelltes Kommandomitglied (Zugskommandant, Gerätewart), kann die Funktion durch die Feuerwehr in syBOS beendet werden.
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Handelt es sich bei der zurückgelegten Funktion um ein gewähltes Kommandomitglied (Feuerwehrkommandant, Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten, Schriftführer, Kassenführer), ist das Rücktrittsschreiben (mit Eingangsdatum bei der Standortgemeinde) im Dienstweg an das Landes-Feuerwehrkommando OÖ zu übermitteln. Die Änderung in syBOS erfolgt durch
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das Landes-Feuerwehrkommando OÖ.
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Vorübergehende Bestellung durch den Feuerwehrkommandanten mittels Bescheid:
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Ist eine Wahl notwendig, hat der Feuerwehrkommandant unverzüglich eine Person mittels Bescheid zu bestellen, welche die Funktion bis dahin ausübt Der Bescheid ist dem Landes-Feuerwehrkommando OÖ im Dienstweg zu übermitteln. Die Eintragung der Funktion in syBOS erfolgt durch das Landes-Feuerwehrkommando OÖ.
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Feuerwehrwahl:
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Jede Feuerwehrwahl ist in der Wahlerfassung in syBOS zu dokumentieren. Nach Abschluss werden die gewählten Funktionen in syBOS automatisch aus- bzw. eingetragen.
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Provisorische Bestellung durch die Landes-Feuerwehrleitung:
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Die Administration der provisorischen Bestellung durch die Landes-Feuerwehrleitung wird über Antrag des Bezirks-Feuerwehrkommandanten durch das Landes-Feuerwehrkommando OÖ durchgeführt. Nach positivem Beschluss wird die Funktion durch das Landes-Feuerwehrkommando OÖ beim jeweiligen Mitglied eingetragen.
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Ein entsprechendes Bestellungsdekret wird durch den Bezirks-Feuerwehrkommandanten überreicht
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