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==Funktionszurücklegung==
 
==Funktionszurücklegung==
 
Die Erklärung über die Zurücklegung einer Kommandofunktion (auch vom Feuerwehrkommandanten bestellte Kommandofunktionen) ist schriftlich an die Standortgemeinde zu übermitteln. Die Zurücklegung wird mit Einlagen des Rücktrittsschreibens bei der Gemeinde wirksam. Bei Funktionszurücklegung eines Feuerwehrkommandanten sind der jeweilige Abschnitts- und Bezirks-Feuerwehrkommandant zu verständigen. (Oö. FWG 2015 § 26 Abs. 2)
 
Die Erklärung über die Zurücklegung einer Kommandofunktion (auch vom Feuerwehrkommandanten bestellte Kommandofunktionen) ist schriftlich an die Standortgemeinde zu übermitteln. Die Zurücklegung wird mit Einlagen des Rücktrittsschreibens bei der Gemeinde wirksam. Bei Funktionszurücklegung eines Feuerwehrkommandanten sind der jeweilige Abschnitts- und Bezirks-Feuerwehrkommandant zu verständigen. (Oö. FWG 2015 § 26 Abs. 2)
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==Vom Feuerwehrkommandanten bestellte Funktionen==
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Handelt es sich bei der zurückgelegten Funktion um ein vom Feuerwehrkommandanten bestelltes Kommandomitglied (Zugskommandant, Gerätewart), so wird diese Funktion erneut vom Feuerwehrkommandanten bestellt.
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==Gewählte Funktionen==
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Handelt es sich bei der zurückgelegten Funktion um ein laut Oö. FWG 2015 §17 Abs. 1 Z 1-4 gewähltes Kommandomitglied (Feuerwehrkommandant, Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten, Schriftführer, Kassenführer), so ist unverzüglich eine Wahl laut Oö. FWG 2015 § 24 durch die Standortgemeinde einzuleiten.
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Für die Zeit bis zur Wahl ist durch den Feuerwehrkommandanten unverzüglich eine Person mittels Bescheid zu bestellen, die diese Funktion bis zur Wahl ausübt. Eine Bescheidvorlage für die vorübergehende Bestellung findet sich auf der [https://www.ooelfv.at/feuerwehr-intern/downloads/?tx_sbdownloader_pi1%5Bcatid%5D=16&tx_sbdownloader_pi1%5Bscat%5D=3_16 Homepage des Oö. LFV.]
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