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==Administration im Feuerwehrverwaltungssystem syBOS==
 
==Administration im Feuerwehrverwaltungssystem syBOS==
'''Funktionszurücklegung:'''
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===Funktionszurücklegung:===
    
Handelt es sich bei der zurückgelegten Funktion um ein vom Feuerwehrkommandanten bestelltes Kommandomitglied (Zugskommandant, Gerätewart), kann die Funktion durch die Feuerwehr in syBOS beendet werden.
 
Handelt es sich bei der zurückgelegten Funktion um ein vom Feuerwehrkommandanten bestelltes Kommandomitglied (Zugskommandant, Gerätewart), kann die Funktion durch die Feuerwehr in syBOS beendet werden.
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das Landes-Feuerwehrkommando OÖ.
 
das Landes-Feuerwehrkommando OÖ.
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Vorübergehende Bestellung durch den Feuerwehrkommandanten mittels Bescheid:
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===Vorübergehende Bestellung durch den Feuerwehrkommandanten mittels Bescheid:===
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Ist eine Wahl notwendig, hat der Feuerwehrkommandant unverzüglich eine Person mittels Bescheid zu bestellen, welche die Funktion bis dahin ausübt Der Bescheid ist dem Landes-Feuerwehrkommando OÖ im Dienstweg zu übermitteln. Die Eintragung der Funktion in syBOS erfolgt durch das Landes-Feuerwehrkommando OÖ.
 
Ist eine Wahl notwendig, hat der Feuerwehrkommandant unverzüglich eine Person mittels Bescheid zu bestellen, welche die Funktion bis dahin ausübt Der Bescheid ist dem Landes-Feuerwehrkommando OÖ im Dienstweg zu übermitteln. Die Eintragung der Funktion in syBOS erfolgt durch das Landes-Feuerwehrkommando OÖ.
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Feuerwehrwahl:
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===Feuerwehrwahl:===
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Jede Feuerwehrwahl ist in der Wahlerfassung in syBOS zu dokumentieren. Nach Abschluss werden die gewählten Funktionen in syBOS automatisch aus- bzw. eingetragen.
 
Jede Feuerwehrwahl ist in der Wahlerfassung in syBOS zu dokumentieren. Nach Abschluss werden die gewählten Funktionen in syBOS automatisch aus- bzw. eingetragen.
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Provisorische Bestellung durch die Landes-Feuerwehrleitung:
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===Provisorische Bestellung durch die Landes-Feuerwehrleitung:===
 
Die Administration der provisorischen Bestellung durch die Landes-Feuerwehrleitung wird über Antrag des Bezirks-Feuerwehrkommandanten durch das Landes-Feuerwehrkommando OÖ durchgeführt. Nach positivem Beschluss wird die Funktion durch das Landes-Feuerwehrkommando OÖ beim jeweiligen Mitglied eingetragen.
 
Die Administration der provisorischen Bestellung durch die Landes-Feuerwehrleitung wird über Antrag des Bezirks-Feuerwehrkommandanten durch das Landes-Feuerwehrkommando OÖ durchgeführt. Nach positivem Beschluss wird die Funktion durch das Landes-Feuerwehrkommando OÖ beim jeweiligen Mitglied eingetragen.
 
Ein entsprechendes Bestellungsdekret wird durch den Bezirks-Feuerwehrkommandanten überreicht
 
Ein entsprechendes Bestellungsdekret wird durch den Bezirks-Feuerwehrkommandanten überreicht
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