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* Verschlüsselung
 
* Verschlüsselung
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= Muss für den Ankauf digitaler Funkgeräte (wie bisher bei den Analogfunkgeräten) beim LFk um eine Ankaufsgenehmigung angesucht werden? =
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= Muss für den Ankauf digitaler Funkgeräte (wie bisher bei den Analogfunkgeräten) beim LFK um eine Ankaufsgenehmigung angesucht werden? =
* Nein, durch die Bestellung in SyBOS wird das ohnehin geregelt. Automatisch wird dann eine Verständigung über den Gerätekauf an AFK und BFK gesendet.  
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* Nein, durch die Bestellung in SyBOS wird automatisch eine Verständigung über den Gerätekauf an AFK, BFK und LFK zur Genehmigung gesendet.  
* Programmierung und Anmeldung der Geräte beim BMI und im System erfolgt nach Bestellung in syBOS automatisch durch die Servicestelle Digitalfunk im LFK
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* Programmierung und Anmeldung der Geräte beim BMI und im Funksystem erfolgt dann durch die Servicestelle Digitalfunk im LFK.
* Es können deshalb prinzipiell auch nur Geräte verwendet werden, die über die Servicestelle Digitalfunk angekauft wurden! Durch den großen Preisvorteil bei BBG  Bestellungen wäre der Ankauf der Geräte am freien Markt auch unwirtschafltich.
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* Grundsätzlich können nur Geräte verwendet werden, die im BMI verschlüsselt und in der Programmierstraße des LFK ins System gebracht wurden.
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* Durch den großen Preisvorteil bei der BBG  Bestellungen wäre der Ankauf der Geräte am freien Markt auch unwirtschaftlich.
    
= Wer betreibt das digitale Funknetz? =
 
= Wer betreibt das digitale Funknetz? =
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