Die Erklärung über die Zurücklegung einer Kommandofunktion (auch vom Feuerwehrkommandanten bestellte Kommandofunktionen) ist schriftlich an die Standortgemeinde zu übermitteln. Die Zurücklegung wird mit Einlagen des Rücktrittsschreibens bei der Gemeinde wirksam. Bei Funktionszurücklegung eines Feuerwehrkommandanten sind der jeweilige Abschnitts- und Bezirks-Feuerwehrkommandant zu verständigen. (Oö. FWG 2015 § 26 Abs. 2) | Die Erklärung über die Zurücklegung einer Kommandofunktion (auch vom Feuerwehrkommandanten bestellte Kommandofunktionen) ist schriftlich an die Standortgemeinde zu übermitteln. Die Zurücklegung wird mit Einlagen des Rücktrittsschreibens bei der Gemeinde wirksam. Bei Funktionszurücklegung eines Feuerwehrkommandanten sind der jeweilige Abschnitts- und Bezirks-Feuerwehrkommandant zu verständigen. (Oö. FWG 2015 § 26 Abs. 2) |