Das Anlegen eines neuen Feuerwehrmitgliedes stellt einen wichtigen Teil des täglichen Geschäftes der Feuerwehren dar. Dieser Prozess wurde mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) überarbeitet, um diesen rechtlich korrekt abwickeln zu können. Ist das neu aufzunehmende Mitglied bereits bei einer anderen Feuerwehr und möchte die Mitgliedschaft bei dieser beenden, kann der Übertritt mit dem Personal-Assistent durchgeführt werden. Der Personal-Assistent kann ebenfalls dazu verwendet werden, um ein Mitglied für eine andere Feuerwehr einsatzberechtigt zu stellen. |