Dieser Eintrag erläutert die Beantragung der Blaulichtgenehmigung für den Abschnitts-Feuerwehrkommandanten.
Ablauf
Der Blaulichtantrag wird vom Abschnitts-Feuerwehrkommandanten (oder einem berechtigten Abschnitts-Fachbeauftragten) erstellt.
Nach dem Erstellen wird der Antrag durch den AFK weitergeleitet.
Es wird seitens des Landes-Feuerwehrkommandos ein Antrag erstellt und an die Verkehrsabteilung des Landes OÖ weitergeleitet.
Die Rückmeldung der Verkehrsabteilung (in Form eines Bescheids) geht direkt an den Abschnitts-Feuerwehrkommandanten.
Antrag anlegen
m syBOS überPersonal → Anträgeeinsteigen.
Links oben auf dasgrüne Plusklicken.
KategorieAnträgewählen.
bei Art des AntragesBlaulichtantragauswählen
Person: hier denAbschnitts-Feuerwehrkommandanten für welchen das Blaulicht beantragt werden sollauswählen.
Mitweiterbestätigen.
DieDienststelle auswählenund mitAntrag anlegenweitermachen (Popup Meldung mit OK bestätigen).
Im nächsten Schritt müssen die Pflichtfelder befüllt werden.
Kennzeichen:Hier das amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges eingeben.
Zulassungsschein Upload:Hier einen leserlichen Scan des gesamten Zulassungsscheins hochladen.
Weiterleitung und Abschluss
Ist der Antrag soweit korrekt und vollständig ausgefüllt, muss dieser vomAFK weitergeleitetwerden.
ZumWeiterleitenden grauen Pfeilin der Antragsliste verwenden.
Nach der Weiterleitung im Dienstweg landet der Antrag bei der zuständigen Stelle im Landes-Feuerwehrkommando OÖ. Dort wird der Antrag zur Genehmigung zum Führen von Blaulicht erstellt und an die Verkehrsabteilung des Landes OÖ weitergeleitet.
Die Rückmeldung der Verkehrsabteilung (in Form eines Bescheids) geht direkt an den Abschnitts-Feuerwehrkommandanten.