Der Laufzettel besteht aus 3 Seiten und ist unbedingt einseitig zu drucken. Seite 1 wird nach erfolgter Impfung bei der Feuerwehr abgelegt, Seite 2 und 3 verbleiben beim Arzt. |
Titerbestimmungen bei unklarem Impfstatus müssen vom Feuerwehrmitglied selbst bezahlt werden! |
10 Jahre nach der Grundimmunisierung erfolgt eine automatische Erinnerung der AUVA an das Mitglied, dass eine Auffrischung notwendig ist. |