Ein Feuerwehrführerschein kann entweder mit einem bestehenden C-Führerschein oder durch die zusätzliche Ausbildung für den Feuerwehrführerschein und einem B-Führerschein erworben werden. Details dazu gibt es in der Richtlinie Feuerwehrführerschein. Die Erstausstellung eines Feuerwehrführerscheins ist grundsätzlich 10 Jahre gültig. Innerhalb dieser 10 Jahre kann das Mitglied den Feuerwehrführerschein verlängern und dies auf der Rückseite des Führerscheins durch den Arzt vermerken lassen. Die Verlängerung kann z.B. durch eine Führerscheinuntersuchung, eine Atemschutzuntersuchung oder eine allgemeine Einsatztauglichkeitsuntersuchung erfolgen. |
Der Feuerwehrführerschein muss jedenfalls vor Ablauf des C-Führerscheins beantragt werden. Aufgrund der Bearbeitungszeit im Landes-Feuerwehrkommando empfehlen wir eine rechtzeitige Beantragung (mind. 3 Monate vor Ablauf des Führerscheins). |
m syBOS über Personal → Anträge einsteigen
Die jeweiligen Felder im Antrag ausfüllen (siehe Bild rechts).#
Geburtsdatum | muss mit dem Geburtsdatum am Führerscheindokument übereinstimmen |
Geburtsort | muss mit dem Geburtsort am Führerscheindokument übereinstimmen |
Führerscheine | die Führerscheinklassen müssen in den persönlichen Daten des Mitglieds eingetragen sein |
Ausstellungsbehörde | muss mit der Ausstellungsbehörde am Führerscheindokument übereinstimmen |
Ausgestellt am | muss mit dem Ausstellungsdatum auf der Vorderseite des Führerscheindokuments übereinstimmen |
Führerscheinnr. | muss mit der Führerscheinnr. am Führerscheindokument übereinstimmen |
Führerscheinscan | beidseitiger Scan des endgültigen Führerscheins (kein Vorläufiger!) |
Weiterer Scan | Hier können weitere Dateien (Tauglichkeitsuntersuchung, Prüfungsprotokoll Feuerwehrführerschein-Lehrgang) hochgeladen werden. |
Passfoto lt. Ausweis-Fotokriterien | Das Foto muss den Ausweis-Fotokriterien des Oö. LFV entsprechen! Details dazu hier |
Handelt es sich um eine Erstausstellung oder um eine Ersatzausstellung (Grund)?
Erstausstellung | erste Beantragung eines Feuerwehrführerscheins für das Mitglied |
Ersatzausstellung wegen Verlust | hat das Mitglied den Feuerwehrführerschein verloren, muss eine "Ersatzausstellung wegen Verlust" beantragt werden |
Ersatzausstellung wegen Defekts | ist der Feuerwehrführerschein defekt (z.B. mitgewaschen), muss eine "Ersatzausstellung wegen Defekts" beantragt werden |
Ersatzausstellung wegen Ablauf | wurde die Frist für die erneute ärztliche Untersuchung versäumt, muss eine "Ersatzausstellung wegen Ablauf" beantragt werden |
Die Bearbeitung einer Wiedervorlage ist bis 6 Monate nach dem Wiedervorlage-Datum möglich. Wenn der Antrag nach dieser Frist bearbeitet werden soll, ist eine Mail mit der Antragsnummmer an mitglieder@ooelfv.at zu schreiben!
Nachfolgend wird der Ablauf zur Beendigung eines Feuerwehrführerscheins in syBOS dargestellt. In beiden Fällen ist der Feuerwehrführerschein durch die Feuerwehr einzusammeln und zu vernichten. |
Ist das Mitglied aus der Feuerwehr ausgetreten bzw. verstorben, ist dies mit dem Personal-Assistenten zu erfassen. Der Personal-Assistent beendet automatisch alle Einheiten, so auch den Feuerwehrführerschein. Hinweis: Bei Übertritt des Mitglieds zu einer anderen Feuerwehr (mit dem Personalassistenten) wird der Feuerwehrführerschein beendet. Bei der neuen Feuerwehr ist erneut ein Feuerwehrführerschein zu beantragen.
Bleibt das Feuerwehrmitglied bei der Feuerwehr, lässt jedoch den Feuerwehrführerschein nicht weiter verlängern, so ist dies per Mail an ausweis@ooelfv.at mitzuteilen. Der Feuerwehrführerschein wird dann vom Landes-Feuerwehrkommando ausgetragen.
Die Förderung kann für Personen beantragt werden, welche die Ausbildung für den Feuerwehrführerschein in der Feuerwehr absolvieren bzw. für jene, die bereits einen C-Führerschein besitzen (BITTE BEACHTEN: bestehende C-Lenkberechtigungen werden erst ab Ausstellung November 2020 gefördert!). |
Um die Feuerwehrinterne Ausbildung für den Feuerwehrführerschein durchführen zu können ist gemäß Richtlinie ein "Feuerwehrinterne Fahrausbilder" zu bestellen. Dies erfolgt ebenfalls mittels einem Antrag in syBOS. |
Der Antrag wird nach der Weiterleitung durch das Landes-Feuerwehrkommando bearbeitet und es ergeht eine entsprechende Information an die Feuerwehr.