Kann ein Mitglied doch nicht zu einem Lehrgang antreten, und ist der ordentliche Anmeldezeitraum noch offen, kann das Mitglied ohne bedenken wieder vom Lehrgang gelöscht werden.
Durch das Löschen des Mitgliedes innerhalb des ordentlichen Anmeldezeitraumes aus der Teilnehmerliste, wird das Kontingent der Feuerwehr NICHT verkleinert! |
Ist der Ordentliche Anmeldezeitraum abgelaufen bzw. hat man einen Lehrgangsplatz über die Restplatzbörse ergattert, ist eine Abmeldung NUR über die Landes-Feuerwehrschule möglich! Sollte eine Person krankheitsbedingt kurz vor dem Lehrgang ausfallen, so ist dies ebenfalls umgehend der Landes-Feuerwehrschule zu melden, diese kann hierfür eine ärztliche Bestätigung verlangen. Durch unentschuldigtes Fehlen bei einem kontingentiertem Lehrgang, kann dies zu einer Sperre der Dienststelle für diesen Lehrgang führen bzw. wird das Kontingent dieser ebenfalls um diesen Platz gemindert! |