Unter "Personal → Überprüfungssystem" öffnet sich die rechts ersichtliche Ansicht.
Ansicht Prüfungen mehrerer Personen
Folgende Punkte sind erwähnenswert:
Klickt man in dieser Liste auf eine Person öffnet sich eine neue Ansicht. In dieser sind die Prüfungen zu der ausgewählten Prüfung ersichtlich sowie ein Button für das hinzufügen einer neuen Prüfung.
Mit dem Button "Prüfung "Erste Hilfe Kurs" hinzufügen" ist es möglich eine neue Prüfung einzupflegen.
In dem sich öffnenden Fenster sind folgende erwähnenswerte Punkte auszufüllen:
Damit eine Person im Überprüfungssystem aufscheint und die Prüfungen eingepflegt werden können, muss die dementsprechende "Einheit" im Personalstand der Person hinterlegt werden. (z.B. Einheit "Atemschutzträger" oder Einheit "Erste-Hilfe Kurs") |
Übersicht über alle Personen in Bezug auf eine Prüfung (Erste-Hilfe)
In diesem Screenshot sind alle Prüfungen der Person in Bezug auf den Erste-Hilfe Kurs ersichtlich.
Hinzufügen einer Prüfung
Es ist möglich für mehrere Personen eine Prüfung einzupflegen. Dies kann über eine Veranstaltung durchgeführt werden.
Unter "Leistungen → Veranstaltungen" eine neue Veranstaltung anlegen.
Die Daten der Veranstaltung werden ausgefüllt und unter dem Reiter Teilnehmer werden die Teilnehmer eingepflegt, welche an der Prüfung teilnehmen.
In diesem Reiter ist auch der Button "Überprüfungssystem" ersichtlich. Mit diesem kann für alle Teilnehmer, die teilgenommen haben die Prüfung eingetragen werden.
Bei dieser Art der Eintragung kann leider kein Dokument hinterlegt werden. Diese müssen manuell bei den Prüfungen im Prüfungssystem hinterlegt werden. |
In den Richtlinien des THL und der BDLP geht hervor, dass ein gültiger 16 Stunden Erste-Hilfe-Kurs mit einer begrenzten Absolvierungszeit (kleiner 5 Jahre) Voraussetzung ist. Es gibt Personen (Feuerwehrmitglieder) aus verschiedenen Berufsgruppen oder Feuerwehrmitglieder mit Zusatzausbildungen, welche eine höhere oder gleichwertige Qualifikation als Absolvent Erste-Hilfe-Kurs zeitbegrenzt oder auch auf Dauer besteht. Jene definierten Zusatzausbildungen oder aktive Tätigkeiten in festgelegten Berufen sollen in der Feuerwehr-Online-Verwaltung bei den betroffenen Personen hinterlegt werden, damit die Voraussetzungen gleich dem geforderten Erste-Hilfe-Kurs gegeben sind und diese Personen am Bewerb oder Lehrgang teilnehmen dürfen. |
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Zu beachten ist, dass alle Einträge zeitlich auf 5 Jahre begrenzt sind. (Einzige Ausnahme ist die Einheit Arzt, welche zeitlich unbegrenzt ist)